 | | (c) morguefile.com | Mit Einführung des italienischen Gesetzes Nr. 169/92 und der EU-Verordnung Nr. 2081/92 sind in Italien Herkunftsbezeichnungen vorgeschlagen worden, die eine Reihe von sogenannten geografischen Angaben umfassen.
Hierbei handelt es sich um genau abgegrenzte Gebiete, in denen Oliven-Sorten mit besonderen Geschmacks- und Geruchseigenschaften gewonnen werden: |